von Rechtsanwalt Martin Arendts
Mit viel Ehrgeiz und mehreren Schriftsätzen versucht die Antragsgegnerseite derzeit, den in dem bereits seit 2006 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG, Düsseldorf, gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken (IVC Independent Valuation & Consulting), "abzuschießen" (was in den letzten Jahren ein neuer Trend zu sein scheint). Während zunächst die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen von den Verfahrensbevollmächtigten Allen & Overy thematisiert wurde, versucht man in einem weiteren Schriftsatz vom 22. Juli 2013 eine Überarbeitung des Sachverständigen darzulegen. Dr. Franken war kürzlich nämlich im sog. Kirch-Prozess (Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank wegen der Äußerungen des damaligen Vorstandsvorsitzenden Breuer) vom OLG München zum Sachverständigen bestellt worden, siehe http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2013/07/kirch-prozess-wirtschaftsprufer-lars-franken-wird-schadensersatz-gutachter. Auch sei die Antragsgegnerin nicht bereit, "die wissenschaftliche Erforschung und Verbreitung der Ideen des Herrn Dr. Franken und seiner wissenschaftlichen Hilfskräfte durch das Sachverständigenhonorar zu finanzieren".
LG Düsseldorf, Az. 31 O 89/06
Scholz u.a. ./. Evonik Industries AG (früher: RAG Projektgesellschaft mbH)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 68163 Mannheim
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