In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), München, hatte das Landgericht München I - wie berichtet - eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt (LG München I, Beschluss vom 21. Juni 2013, Az. 5HK O 19183/09), siehe:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-hypo-real-estate.html
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-der-hre-barabfindung.html
Gegen diesen Beschluss des LG München I haben mehrere der 272 Antragsteller Beschwerde eingelegt. Insoweit wird eine Überprüfung durch das OLG München stattfinden.
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