Aus dem Aktionärsbrief Bayer AG 2. Quartal 2013:
Ende April 2013 hat das Landgericht Berlin in den Spruchverfahren mit 
ehemaligen Minderheitsaktionären der Bayer Pharma AG (ehemals Bayer 
Schering Pharma AG) über die Angemessenheit von Kompensationszahlungen 
im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von 2006 
entschieden, dass die von Bayer seinerzeit geleisteten Zahlungen um etwa
 40 % zu erhöhen seien. Bayer hält die Entscheidung für falsch und hat 
Rechtsmittel eingelegt. Die mögliche Nachzahlung stellt eine 
nachträgliche Kaufpreisanpassung gemäß IFRS 3 in der Fassung vom 
31. März 2004 dar, der bedingt durch den Erwerbstermin anzuwenden ist. 
Exklusive Zinsen wurde für dieses und das parallele Spruchverfahren nach
 dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre ein Geschäfts- oder Firmenwert
 in Höhe von 261 Mio € aktiviert.
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