Röben Tonbaustoffe GmbH
Zetel
Bekanntmachung                              über die Barabfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der
 Brüggener                              Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie,
 Brüggen/Niederrhein                               
(ehem. AG Nettetal, HRB 123)
Die außerordentliche Hauptversammlung der Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie,                              Brüggen/Niederrhein, hat am 30. März 2000 beschlossen, die Brüggener Aktiengesellschaft                              für Tonwaren-Industrie gemäß § 320 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) in die Dachziegelwerke                              Idunahall Aktiengesellschaft in Schermbeck (ehem. Amtsgericht Duisburg, HRB 10512)                              einzugliedern (nachfolgend „Eingliederungsbeschluss“). Der Eingliederungsbeschluss                              wurde am 5. Juni 2000 in das Handelsregister der Brüggener                              Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie eingetragen. Mit der Eintragung der Eingliederung                              sind alle Aktien, die sich nicht in der Hand der Dachziegelwerke Idunahall Aktiengesellschaft                              als Hauptgesellschaft befanden (deren Inhaber nachfolgend „Minderheitsaktionäre“),                               auf diese übergegangen (§ 320a Aktiengesetz).
                             
Gemäß Eingliederungsbeschluss erfolgt die Eingliederung u.a. gegen Gewährung einer                              von der Dachziegelwerke Idunahall Aktiengesellschaft an die Minderheitsaktionäre zu                              zahlenden Barabfindung in Höhe DM 800,00 (dies entspricht EUR 409,03) je Inhaberaktie                              der Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie im Nennbetrag von DM 50,00.                              Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Eingliederungsbeschlusses                              in das Handelsregister an gemäß § 320b Abs. 1 Satz 6 AktG zu verzinsen. Die Bekanntmachung                              der Eintragung des Eingliederungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgte am 28.                              Juni 2000 im Bundesanzeiger.                               
Mit der Eintragung des Eingliederungsbeschlusses in das Handelsregister der Brüggener                              Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre                              in das Eigentum der Dachziegelwerke Idunahall Aktiengesellschaft übergegangen. Soweit                              über diese Aktien Aktienurkunden ausgegeben sind, verbriefen sie bis zu ihrer Aushändigung                              an die Hauptgesellschaft nur noch den Anspruch auf Abfindung (§ 320a AktG).                               
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Brüggener Aktiengesellschaft                              für                              Tonwaren-Industrie vom 4. Januar 2001 wurde die Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie                              gemäß §§ 1 Abs. 1 Nr. 4; 190 ff. Umwandlungsgesetz formwechselnd in eine Gesellschaft                              mit beschränkter Haftung in Firma Brüggener GmbH für Tonwaren-Industrie umgewandelt                              (zunächst Amtsgericht Nettetal HRB 1482, später Amtsgericht Krefeld HRB 8713). Die                              formwechselnde Umwandlung wurde am 7. März 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft                              eingetragen und damit wirksam.                               
Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Februar 2009 wurde die Brüggener GmbH für Tonwaren-Industrie                              als übertragender Rechtsträger auf die Röben Tonbaustoffe GmbH als übernehmender Rechtsträger                              verschmolzen. Die Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger haben der Verschmelzung                              mit Beschlüssen vom selben Tage zugestimmt. Die Verschmelzung der Brüggener GmbH für                              Tonwaren-Industrie auf die Röben Tonbaustoffe GmbH wurde am 30. März 2009 in das Handelsregister                              der Röben Tonbaustoffe GmbH eingetragen. Das Vermögen der Brüggener GmbH für Tonwaren-Industrie                              einschließlich ihrer Verbindlichkeiten ist damit auf die Röben Tonbaustoffe GmbH übergegangen.                              Die Brüggener GmbH für Tonwaren-Industrie ist erloschen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UmwG).                               
Abwicklung bei Girosammelverwahrung                                                             
Die wertpapiertechnische Abwicklung der oben genannten Barabfindung ist bei der                              Bankhaus                              Neelmeyer AG, Bremen, zentralisiert. Sofern die Aktien von Minderheitsaktionären von                              einem depotführenden Institut in Girosammelverwahrung verwahrt werden, brauchen die                              Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen                              (nachfolgend „Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des                              Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift                              auf dem Konto des jeweiligen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden                              Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur                              Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der Röben Tonbaustoffe GmbH Zug                              um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,                              zur Verfügung 
gestellt.                               
Abwicklung bei Streifbandverwahrung                                                             
Minderheitsaktionäre, deren Aktien von einem depotführenden Institut in Streifbandverwahrung                              verwahrt werden, werden aufgefordert, ihr depotführendes Institut anzuweisen, die                              Aktien an die Bankhaus Neelmeyer AG, als zentrale Abwicklungsstelle zu übertragen,                              um im Gegenzug den Abfindungsbetrag über das depotführende Institut zu erhalten.                               
Abwicklung bei effektiven Aktienurkunden                                                             
Ausgeschiedene Aktionäre der Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie,                              die effektive Aktienurkunden der Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie                              selbst verwahren, bitten wir, diese zusammen mit sämtlichen Gewinnanteilsscheinen                              und Erneuerungsscheinen ab sofort bei der Bankhaus Neelmeyer AG während der üblichen                              Schalterstunden einzureichen. Bei Einreichung der effektiven Aktienurkunden ist zwingend                              ein Formblatt mit näheren Angaben zum Einreicher sowie eine Kopie des Personalausweises                              oder Reisepasses zur Legitimation beizufügen. Das Formblatt kann bei der Bankhaus                              Neelmeyer AG unter der Telefax-Nr: 0421/3603-153 oder der E-Mail-Adresse: corporate.actions@neelmeyer.de                              unter Angabe des Verwendungszwecks „Anforderung Formblatt Einreichung Aktienurkunden                              der Brüggener Aktiengesellschaft für Tonwaren-Industrie“ angefordert werden. Die eingelieferten                              Aktienurkunden sowie Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine dürfen nicht entwertet                              sein. Nach Einreichung der Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen,                              des vollständig ausgefüllten Formblattes und einer Ausweiskopie des Einreichers erhalten                              diese ehemaligen Aktionäre den Abfindungsbetrag vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen                              durchgeführt worden sind, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden                              sind.                               
Sollten Aktionäre ihre selbst verwahrten Aktienurkunden nicht bis zum 30. November                              2013 eingereicht haben, behält sich die Röben Tonbaustoffe GmbH vor, die entsprechenden,                              noch nicht ausgezahlten Abfindungsbeträge für die Berechtigten unter Verzicht auf                              die Rücknahme gemäß §§ 372 ff. BGB zu hinterlegen.                               
Allgemeines                                                             
Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre                              provisions- und spesenfrei.                               
Abfindungsbeträge (Barabfindung und Zinsen) gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern                              zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche                              steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären empfohlen,                              ihren steuerlichen Berater zu konsultieren. 
Bei eventuellen Rückfragen werden die Minderheitsaktionäre gebeten, sich an ihre                              jeweilige                              Depotbank zu wenden.                               
Röben                              Tonbaustoffe GmbH
-                               Geschäftsleitung -
Quelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen