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Donnerstag, 1. August 2013

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG


Beauty Holding Two GmbH

Frankfurt am Main

 

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen

ISIN DE0006099005 / WKN 609 900


Die ordentliche Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, („DOUGLAS“) vom 28. Mai 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der DOUGLAS („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt am Main („Beauty Holding Two“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juli 2013 in das Handelsregister der DOUGLAS beim Amtsgericht Hagen unter HRB 242 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DOUGLAS in das Eigentum der Beauty Holding Two übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der DOUGLAS eine von der Beauty Holding Two zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 38,00 je auf den Inhaber lautender Stammaktie der DOUGLAS mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 3,00. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.registerbekanntmachungen.de an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
                             
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung Duisburg, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der DOUGLAS erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der DOUGLAS nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
                              

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,


über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.
Die Auszahlung der Barabfindung ist für die Minderheitsaktionäre der DOUGLAS provisions- und spesenfrei.
 
Hagen, im Juli 2013
Beauty Holding Two GmbH
Die Geschäftsführung
Quelle: Bundesanzeiger vom 31. Juli 2013
 

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