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Freitag, 4. August 2023

StaRUG: ein Ende mit Schrecken und ohne Rechtsschutzmöglichkeit für Minderheitsaktionäre

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Möglichkeiten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) werden von Großaktionären zunehmend genutzt, über ein Restrukturierungsvorhaben eine Kapitalherabsetzung auf Null und damit ein Ausscheiden der Minderheitsaktionäre zu erreichen. In den Fällen LEONI und GERRY WEBER gibt es für die Minderheitsaktionäre gar keine Abfindung, bei der Softline AG wird zum Trost wenigstens ein Betrag von EUR 1,- je Aktie angeboten. In allen drei Fällen bleibt lediglich der bisherige Großaktionär übrig, der sich im Gegenzug zu Investitionen verpflichten muss (ohne dass die Minderheitsaktionäre eine ähnliche Möglichkeit haben).

Anders als bei einem Squeeze-out gibt es keine Überprüfungsmöglichkeit. Die Aktionärsvereinigung DSW kritisiert daher, dass das StaRUG massiv in die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte eingreift, indem jegliche gesellschaftsrechtlichen Schutzmechanismen ausgehebelt werden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/dsw-leoni-und-das-starug-ein-gesetz.html Die DSW hat daher ein Gutachten in Auftrag gegeben: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/softline-ag-restrukturierungsplan-fuhrt.html

Die aktuellen StaRUG-Fälle:

- LEONI AG, Amtsgericht Nürnberg, Az. RES 397/23
Die Beschwerden gegen den Beschluss des Amtsgerichts/Registrierungsgerichts sind zurückgewiesen worden. Der Restrukturierungsplan ist damit rechtskräftig: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/leoni-ag-landgericht-nurnberg-furth.html

- GERRY WEBER International AG, Amtsgericht Essen, Az.161 RES 1/23
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/gerry-weber-international-ag.html
Erörterungs- und Abstimmungstermin am 18. August 2023
 
In den Niederlanden gibt es mit dem WHOA einen ähnlichen Restrukturierungsplan wie nach dem deutschen StaRUG. Bekanntester Fall ist die Steinhoff International Holdings N.V., bei der die Aktionäre ebenfalls ohne Abfindung ausscheiden.

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