Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (08.08.2023/15:30) - Die Ottakringer Holding AG (im Folgenden "OH") sowie die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger haben dem Vorstand der Ottakringer Getränke AG ("Gesellschaft") heute mitgeteilt, dass sie den Rückzug der Gesellschaft von der Börse anstreben. Mittels Delisting-Verlangen nach § 38 Abs 7 zweiter Fall BörseG begehren die OH, die Wenckheim Privatstiftung, die Ottakringer Privatstiftung und die Menz Beratungs- und Beteiligungs GmbH die Beendigung der Handelszulassung der Stammaktien (ISIN AT0000758008) und der Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) der Gesellschaft. Stamm- und Vorzugsaktien notieren derzeit an der Wiener Börse im standard market auction.
Gleichzeitig haben die OH und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie den Stamm- und Vorzugsaktionären der Zielgesellschaft zur Wahrung deren Vermögensinteressen ein Delisting-Angebot ("Angebot") unterbreiten werden.
Die OH und die mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger ("Bieter") beabsichtigen, den Aktionären im Rahmen des Angebots EUR 85,00 je Stammaktie und EUR 70,00 je Vorzugsaktie (jeweils inklusive der Dividende für das laufende Geschäftsjahr) anzubieten. Nach den vorläufigen Bewertungsüberlegungen der Bieter liegen diese Angebotspreise über dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft. Die Börsenkurse der Stamm- und Vorzugsaktien sind nach der vorläufigen Rechtsauffassung der Übernahmekommission mangels ausreichender Liquidität nicht als Preisuntergrenze heranzuziehen. Ausschlaggebend ist hingegen der auf die Stamm- und Vorzugsaktien entfallende anteilige Unternehmenswert.
Die Übernahmekommission wird vor Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob der beabsichtigte Angebotspreis zumindest dem anteiligen Unternehmenswert der Gesellschaft entspricht. Zu diesem Zweck wird die Übernahmekommission vor der Veröffentlichung des Angebots einen unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Unternehmenswerts beauftragen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der sachverständigen Bewertung wird dann zu entscheiden sein, ob das hiermit angekündigte Angebot die gesetzlichen Mindestpreisschwellen erfüllt und von den Bietern tatsächlich umgesetzt werden kann. Im Hinblick darauf wird das Angebot erst im Herbst dieses Jahres veröffentlicht werden können.
Der Vorstand der Ottakringer Getränke AG hat das Verlangen der OH und der mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträger zur Kenntnis genommen und wird - so wie der Aufsichtsrat - zum Delisting-Angebot nach dessen Veröffentlichung schriftlich Stellung nehmen.
Als Vorstandsmitglied der Ottakringer Holding AG sagt Christiane Wenckheim zum Delisting-Verlangen: "Nach knapp vierzig Jahren hat sich die Ottakringer Holding AG dazu entschlossen, die Aktien der Familiengruppe aus dem Handel an der Wiener Börse zu nehmen. Nur ca. drei Prozent des Aktienvolumens der Gesellschaft werden aktuell im Streubesitz gehalten, weshalb seit vielen Jahren kein nennenswerter Handel mehr stattfindet. Dem stehen hohe Kosten und der regulatorische Aufwand der Börsennotierung gegenüber. Der Abschied von der Börse fällt uns nicht leicht, er ist aber ein logischer Schritt." Und weiter: "Diese Entscheidung hat keinerlei Einfluss auf die Mehrheits- und Kontrollverhältnisse sowie die künftige Ausrichtung der Unternehmensgruppe. Die Gesellschaft ist ein österreichisches Familienunternehmen und soll auch weiterhin diese Orientierung auf klare familiäre Werte behalten."
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