Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MISTRAL Media AG am Freitag, den 22. September 2023, soll unter dem einzigen Tagesordnungspunkt ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Deutschen Balaton Aktiengesellschaft beschlossen werden.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:
"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft vor, folgenden Übertragungsbeschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der MISTRAL Media AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg als Hauptaktionärin übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Deutsche Balaton AG. Die Barabfindung beträgt 5,90 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MISTRAL Media AG.“"
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