von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7. März 2023 mit möglicher Fortsetzung am 8. März 2023 bestimmt. Zu diesem Termin sollen die gerichtlich bestellten Prüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), geladen werden.
Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 5. Dezember 2023 zu der nunmehr vorgelegten Antragserwiderung Stellung nehmen.
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