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Dienstag, 1. August 2023

Rechtsformwechsel der Jurasoft AG mit 42 Inhaberaktien unbekannter Aktionäre

Auf der Hauptversammlung der RA-MICRO-Gruppe gehörenden Jurasoft AG, Berlin, am 25. Juli 2023 ist unter TOP 5 ein Rechtsformwechsel in eine GmbH beschlossen worden.

Aus der Hauptversammlungseinladung:

"TOP 5.     Beschlussfassung über die Umwandlung der Gesellschaft nach den Vorschriften des UmwG durch Formwechsel in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft formwechselnd gemäß den §§ 190 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln und dazu folgenden Beschluss zu fassen:

1.     Die Jurasoft AG (nachstehend auch: „AG“) wird formwechselnd gemäß dem §§ 190 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.

2.     Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung führt die Firma Jurasoft GmbH und hat ihren Sitz in Berlin (nachstehend auch: „GmbH“).

3.     Für die GmbH gilt die Satzung, die als ANLAGE 1 beigefügt ist, und hiermit festgestellt wird. Die Satzung bildet einen wesentlichen Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses.

4.     Das Stammkapital der Jurasoft GmbH beträgt 63.000 €. Es ist eingeteilt in 63.000 Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von je 1 EUR mit den Nrn. 1 - 63.000. Das Stammkapital wird in voller Höhe dadurch erbracht, dass das bisherige Grundkapital der Jurasoft AG zum Stammkapital der GmbH wird. Die bisherigen 63.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Aktionäre der AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 werden zu 63.000 Geschäftsanteilen der GmbH im Nennbetrag von je EUR 1,00. Nach dem Kenntnistand des Vorstands zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung werden nach dem Formwechsel folgende Personen als Gesellschafter an der Jurasoft GmbH beteiligt sein:

a.     RA MICRO Software AG, Berlin, mit 56.958 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt EUR 56.958,00;

b.     Paul Camacho, Berlin, mit 6.000 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt EUR 6.000,00;

c.     die der Gesellschaft unbekannten Aktionäre, die mit insgesamt 42 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, auf die insgesamt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 42,00 entfällt, also mit insgesamt ca. 0,07 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt sind, mit 42 Geschäftsanteilen zu je EUR 1,00, insgesamt also EUR 42,00 und damit mit einer Beteiligung von insgesamt ca. 0,07 % des Stammkapitals.    (...)"

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