Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Nürnberg, 17. August 2023 – Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) erwartet, dass die im Restrukturierungsplan zur finanziellen Sanierung vorgesehen Kapitalmaßnahmen am heutigen 17. August 2023, jedenfalls aber sehr kurzfristig, durch Eintragung in das Handelsregister wirksam werden. Zuvor hat die L2-Beteiligungs GmbH heute Morgen bestätigt, die Bareinzahlung für die vorgesehene Kapitalerhöhung vorzunehmen.
Mit Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro scheiden die bisherigen Aktionäre infolge des Erlöschens der derzeit ausgegebenen Leoni-Aktien („Altaktien“) aus der Gesellschaft aus und die Börsennotierung der Altaktien endet. Die Altaktien werden in den auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht. Die Zeichnung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals neu ausgegebenen Aktien erfolgt, wie im Restrukturierungsplan vorgesehen, allein durch die L2-Beteiligungs GmbH des Unternehmers Stefan Pierer als strategischem Investor.
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Anmerkung der Redaktion:
Es handelt sich dabei um den ersten durchgeführten Fall einer Enteignung der Minderheitsaktionäre in einem StaRUG-Verfahren, vgl. hierzu: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/starug-ein-ende-mit-schrecken-und-ohne.html
Die Aktionärsvereinigungen haben dies heftig kritisiert: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/08/anlegern-droht-uber-das-starug-kalte.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/06/dsw-leoni-und-das-starug-ein-gesetz.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger.html
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