von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG
Düsseldorf hatte der sachverständigen Prüferin, der Mazars GmbH & Co.
KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 aufgegeben, schriftlich dazu Stellung nehmen, ob die von den
Antragstellern erhobenen Einwendungen gegenüber der Höhe der
beschlossenen Barabfindung eine höhere Barabfindung rechtfertigen. In ihrer nunmehr vorgelegten Stellungnahme vom 5. Juli 2023 weist Mazars sämtliche Rügen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters zurück. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Monaten zu der Stellungnahme von Mazars Stellung nehmen.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 2/21 AktE
Freiherr von Rheinbaben u.a. ./. HSBC Germany Holdings GmbH
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
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