Dienstag, 13. August 2013

Finanzmarktrechtlicher Squeeze-out bei Hypo Real Estate Holding AG wird vom OLG München überprüft

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), München, hatte das Landgericht München I - wie berichtet - eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt (LG München I, Beschluss vom 21. Juni 2013, Az. 5HK O 19183/09), siehe:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-hypo-real-estate.html
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-bei-der-hre-barabfindung.html

Gegen diesen Beschluss des LG München I haben mehrere der 272 Antragsteller Beschwerde eingelegt. Insoweit wird eine Überprüfung durch das OLG München stattfinden.

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