von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hat das Landgericht hinsichtlich des Sachverständigengutachtens Einverständnis mit der Zuziehung ehemaliger und aktiver Mitarbeiter sowie aller weiteren Personen, deren Zuarbeit der gerichtlich bestellte Sachverständige für sachdienlich erachtet, erklärt. Die Antragsgegnerin habe sich mit der per Schreiben des gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 7. November 2023 vorgeschlagenen Vorgehensweise für einverstanden erklärt und die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Mitarbeiter von der Verschwiegenheit entbunden und sie zur Zusammenarbeit ermächtigt. Einer Vorlagen des Gutachtens werde nunmehr in der zweiten Jahreshälfte entgegengesehen.
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