Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Heidelberg Materials AG hat heute mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein neues Aktienrückkaufprogramm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 1,2 Milliarden Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) und einer Laufzeit bis spätestens Ende 2026 aufzulegen. Das Aktienrückkaufprogramm steht im Einklang mit der Finanzpolitik des Unternehmens und ist im Zusammenhang mit der erfolgreichen Senkung der Nettoverschuldung, der guten Geschäftsentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr sowie mit der Teilhabe der Aktionäre am Unternehmenserfolg zu sehen.
Es ist vorgesehen, den Aktienrückkauf in drei Tranchen durchzuführen. Die erste Tranche soll im zweiten Quartal nach der Hauptversammlung 2024 der Heidelberg Materials AG starten. Weitere Einzelheiten werden vor Beginn des Aktienrückkaufs veröffentlicht.
Die Durchführung des Aktienrückkaufs erfolgt über die Börse. Der Vorstand macht dabei von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals erworben werden können.
Die Heidelberg Materials AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder einzustellen.
Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Webseite informieren.
Heidelberg, 21. Februar 2024
Heidelberg Materials AG
Der Vorstand
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen