Mittwoch, 21. Februar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Sachverständigengutachten soll in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hat das Landgericht hinsichtlich des Sachverständigengutachtens Einverständnis mit der Zuziehung ehemaliger und aktiver Mitarbeiter sowie aller weiteren Personen, deren Zuarbeit der gerichtlich bestellte Sachverständige für sachdienlich erachtet, erklärt. Die Antragsgegnerin habe sich mit der per Schreiben des gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 7. November 2023 vorgeschlagenen Vorgehensweise für einverstanden erklärt und die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und deren Mitarbeiter von der Verschwiegenheit entbunden und sie zur Zusammenarbeit ermächtigt. Einer Vorlagen des Gutachtens werde nunmehr in der zweiten Jahreshälfte entgegengesehen.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
124 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter von Woedtke, 40213 Düsseldorf (früher: RA Folker Künzel -aus Altergründen entbunden)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

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