- Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien mit großer Mehrheit beschlossen
- Umwandlung soll mit Verschmelzung von Vitesco auf Schaeffler wirksam werden
- Zweiter Schritt der dreistufigen Gesamttransaktion erfolgreich abgeschlossen
- Dividendenvorschlag für 2023 in Höhe von 45 Eurocent pro Vorzugsaktie; geplante Erhöhung der Ausschüttungsquote auf 40 bis 60 Prozent
Herzogenaurach | 2. Februar 2024 | Auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung der Schaeffler AG („Schaeffler“) und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre haben die Aktionäre von Schaeffler nahezu einstimmig der vorgeschlagenen Umwandlung der nicht-stimmberechtigten Vorzugsaktien in Stammaktien mit vollem Stimmrecht zugestimmt. Die Stammaktionärin von Schaeffler, die Holding der Familie Schaeffler, nahm den Beschluss auf der außerordentlichen Hauptversammlung an. Auf der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre stimmten 99,88 Prozent der für die Abstimmung registrierten Vorzugsaktionäre dem Beschluss zu.
Die Aktienumwandlung ist der zweite Schritt der geplanten dreistufigen Gesamttransaktion mit dem Ziel, die Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG zu verschmelzen und eine führende Motion Technology Company zu schaffen. Die Umwandlung ist auf die vorherige oder zeitgleiche Wirksamkeit der Verschmelzung bedingt und wird für das vierte Quartal 2024 erwartet. Das Umwandlungsverhältnis beträgt 1:1, womit jede Vorzugsaktie in eine Stammaktie umgewandelt wird.
Georg F. W. Schaeffler, Familiengesellschafter und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schaeffler AG, sagte: „Die Offenheit unserer Familie, allen Schaeffler-Aktionärinnen und -Aktionären Stimmrechte zu gewähren, verdeutlicht unser klares Bekenntnis zu dem geplanten Zusammenschluss mit Vitesco, der einen deutlichen Mehrwert für alle Beteiligten schafft. Die neue Aktionärsstruktur ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer führenden Motion Technology Company.“
Der dritte Schritt der Gesamttransaktion, die Verschmelzung von Vitesco auf Schaeffler, ist bereits in Vorbereitung. Dieser Schritt bedarf der Zustimmung der jeweiligen Hauptversammlungen beider Unternehmen, die für den 24. April 2024 (Vitesco) und den 25. April 2024 (Schaeffler) geplant sind. Der Zusammenschluss soll im vierten Quartal 2024 vollzogen werden.
Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: „Wir freuen uns über die starke Zustimmung zur Aktienumwandlung. Mit der geplanten Vereinfachung der Aktionärsstruktur werden wir unsere Attraktivität am Kapitalmarkt erhöhen. Zugleich konzentrieren wir uns darauf, den dritten Schritt der Gesamttransaktion abzuschließen und die Vorbereitung der Integration von Vitesco voranzutreiben, um die erwarteten Synergien aus dem Zusammenschluss zu realisieren.“
Zudem hat Schaeffler auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre für das Geschäftsjahr 2023 einen Dividendenvorschlag von erneut 45 Eurocent pro Vorzugsaktie angekündigt. Parallel hat der Vorstand beschlossen, dem Aufsichtsrat eine Anhebung der Ausschüttungsquote von bisher 30 bis 50 Prozent auf zukünftig 40 bis 60 Prozent des um Sondereffekte bereinigten Konzernergebnisses vorzuschlagen.
Rechtliche Hinweise
Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Schaeffler AG an die Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG
Diese Veröffentlichung enthält Informationen über das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) der Schaeffler AG („Schaeffler“) für alle Aktien der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“ oder die „Gesellschaft“) und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Verbindlich für sämtliche das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von Schaeffler nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“). Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen (einschließlich der Angebotsänderung) zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Erwerbsangebote anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von Schaeffler und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Erwerbsangebots und/oder der das Erwerbsangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Schaeffler und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften als den anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Abgabe und Veröffentlichung des Erwerbsangebots sowie die öffentliche Werbung für das Erwerbsangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind von Schaeffler nicht beabsichtigt.
Schaeffler und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Angebot stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung von Schaeffler und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schaeffler behält sich das Recht vor, soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, außerhalb des Erwerbsangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft zu erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen sowie Derivatgeschäfte in Bezug auf Aktien der Gesellschaft abzuschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Schaeffler und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, z. B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für die Gesellschaft und die verbleibenden Aktionäre der Gesellschaft oder zukünftiger Finanzergebnisse der Gesellschaft, zum Ausdruck. (...)
Schaeffler Group – We pioneer motion
Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0, Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg. Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2022 erwirtschaftete die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 15,8 Milliarden Euro. Mit zirka 84.000 Mitarbeitenden ist die Schaeffler Gruppe eines der weltweit größten Familienunternehmen. Mit mehr als 1.250 Patentanmeldungen belegte Schaeffler im Jahr 2022 laut DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) Platz vier im Ranking der innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen