von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG (damals neben Parfümerien - "Come in and find out!" - auch Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren) liegt nunmehr das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken, IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen,vor. Der Sachverständige Dr. Franken kommt darin auf einen Wert des Unternehmens zur Stichtag in Höhe von EUR 2.236,4 Mio. und einen abgeleiteten Wert von EUR 56,82 je Aktie. Im Vergleich zu den von der Antragsgegnerin angebotenen EUR 37,64 je Aktie bedeutet dies eine Erhöhung um 50,96 %.Der Sachverständige war vom Gericht mit Beschluss vom 22. Februar 2016 mit der Gutachtenerstattung beauftragt worden, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html. Die Erstellung des Gutachtens hatte sich durch insgesamt drei Ablehnunganträge der Antragsgegnerin gegen den Sachverständigen und anschließend durch die Pandemie verzögert.
Die Beteiligten können innerhalb von zwei Monaten zu dem Gutachten Stellung nehmen.
Kürzlich war über eine Börsenrückkehr von DOUGLAS spekuliert worden:
SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Kehrt DOUGLAS nach dem Squeeze-out an die Börse zurück? Laut FAZ soll ein „Intention to Float“ (ITF) Ende Februar verkündet werden: Zeitplan für Douglas-Börsengang steht fest (faz.net)
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Douglas GmbH (früher: Beauty Holding Two GmbH)
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, 56073 Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Douglas GmbH:
Rechtsanwälte Gibson Dunn, 60310 Frankfurt am Main (früher: Latham & Watkins)
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