von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Kabel Deutschland Holding AG zugunsten der zum Telekommunikationskonzern Vodafone gehörenden Hauptaktionärin Vodafone Vierte Verwaltungs AG (inzwischen verschmolzen auf die Vodafone GmbH) hat das LG München I die eingereichten Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13089/23 verbunden.Nach Maßgabe des auf Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 8. September 2023 gebilligten Übertragungsbeschlusses erhielten die Minderheitsaktionäre eine von der Antragsgegnerin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 93,- je Aktie. Dieser Betrag war von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden.
LG München I, Az. 5 HK O 13089/23
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Vodafone GmbH (früher bis zum 1. Dezember 2023: Vodafone Vierte Verwaltungs AG)
85 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main
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