Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Hamburg, 14. Februar 2024
Der Vorstand der CAMERIT AG (im Folgenden auch „die Gesellschaft“) plant eine einmalige Sonderdividende in Höhe von EUR 45,00 pro Aktie.
Seit der Veräußerung fast aller wesentlichen Vermögenswerte im Jahre 2020 betreibt die Gesellschaft praktisch kein operatives Geschäft mehr. Dem Vorstand ist es in den vergangenen Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen, im angestammten Geschäftsbereich ein neues, tragfähiges und risikoarmes Geschäftsmodell zu entwickeln. Er ist für die in der Satzung vorgegebenen Unternehmenszwecke nunmehr abschließend zur Überzeugung gelangt, dass es unter den gegebenen regulatorischen Vorgaben mit den bestehenden Möglichkeiten der CAMERIT AG keine sinnvolle und im Hinblick auf die Risiken hinreichend rentable Möglichkeit zur Umsetzung des satzungsgemäßen Unternehmensgegenstands gibt. Der Großaktionär hat ferner signalisiert, dass er den Aufbau eines anderen Geschäftsfeldes nicht mittragen würde. Vor diesem Hintergrund sind Vorstand und Aufsichtsrat in einer gemeinsamen Sitzung gestern zu der Einschätzung gelangt, dass grundsätzlich eine Liquidation der Gesellschaft sachgerecht wäre.
Durch den mit der NORDCAPITAL-Gruppe im Jahr 2020 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es der CAMERIT AG derzeit allerdings nicht möglich, eine Liquidation durchzuführen, ohne wesentliche Nachteile zu erleiden. Sollte die NORDCAPITAL- Gruppe sämtliche ihr von der Gesellschaft im Jahr 2020 eingeräumten Optionen ausüben, könnte die Liquidation im Ergebnis erst ab Ende 2028 durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat haben daher in der gestrigen Sitzung erörtert, die aus dem Verkauf im Jahre 2020 gespeisten freien Gewinnrücklagen der Gesellschaft weitgehend für eine Ausschüttung bereitzustellen. Insbesondere ist der Vorstand gebeten worden, die bei konservativer Planung überschüssige Liquidität zu ermitteln. Diesbezüglich hat der Vorstand heute bei Zugrundelegung kaufmännischer Vorsicht und unter Berücksichtigung der zukünftig anfallenden laufenden Kosten ermittelt, dass eine Sonderdividende in Höhe von EUR 4.500.000 möglich ist. Er beabsichtigt, der ordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Sollte die Hauptversammlung eine Ausschüttung in dieser Höhe beschließen, entspräche dies einer Auszahlung von EUR 45,00 je Aktie.
Eine nach Abschluss der Liquidation noch verbleibende Liquidität würde als Schlussausschüttung an die Aktionäre und Aktionärinnen verteilt werden. Bei Ausschüttung einer Sonderdividende in der vorgenannten Höhe ist für die Zukunft mit weiteren Dividendenzahlungen nicht mehr zu rechnen.
Hamburg, den 14. Februar 2024
CAMERIT AG
Stefan Trumpp - Vorstand -
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