von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hatte das LG Dortmund den vom Gericht bestellten Sachverständigen WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, am 28. September 2022 angehört. Da die Antragsgegnerin dem gerichtlichen Vergleichvorschlag nicht nähertreten wollte, hat das Gericht von dem Sachverständigen eine ergänzende Stellungnahme angefordert. Dem Sachverständigen wurde dabei u.a. aufgegeben, den Unternehmenswert auf Grundlage eines Betafaktors von 1,28 zu bestimmen. In der nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellten ergänzenden Stellungnahme vom 27. Oktobert 2023 kommt er auf einen Wert je Aktie in Höhe von EUR 1,13.Die Beteiligten können binnen sechs Wochen zu der Stellungnahme des Sachverständigen Stellung nehmen.
LG Dortmund, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60325 Frankfurt am Main
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