- Verschmelzung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG auf die VIB Vermögen AG am 07. Oktober 2024 wirksam geworden
- Vermögen der BBI ist im Ganzen auf die VIB übergegangen
- Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI wurden gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die VIB übertragen
Neuburg/Donau, 29. Oktober 2024. Die VIB Vermögen AG („VIB“) hat die Verschmelzung mit der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG („BBI“) erfolgreich abgeschlossen. Der Beschluss zur Verschmelzung erfolgte am 13. August 2024 durch die Hauptversammlung der BBI. Die Hauptversammlung der VIB stimmte der Verschmelzung am 14. August 2024 zu. Mit der finalen Eintragung der Transaktion in das Handelsregister der VIB am 07. Oktober 2024 ist sie nun wirksam geworden.
Dirk Oehme, Vorstandssprecher der VIB, kommentiert: „Die vollzogene Verschmelzung optimiert unsere Konzernstruktur erheblich und erzeugt Kostensynergien. Sie ist somit ein weiterer Meilenstein bei der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie mit dem Ziel, die führende Stellung der VIB als Experte für Logistik- und Büroimmobilien weiter auszubauen.“
Das Vermögen der BBI ist im Rahmen der vollzogenen Verschmelzung im Ganzen auf die VIB übergegangen. Die Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI wurden gegen eine angemessene Barabfindung auf die VIB übertragen. Vor der Verschmelzung hielt die VIB bereits 94,88 % des Grundkapitals der BBI und war somit Hauptaktionärin der BBI.
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Anmerkung der Redaktion:
Die Angemessenheit des den BBI-Minderheitsaktionären angebotenen Abfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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