Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Hyrican Informationssysteme AG teilt mit, dass ihr heute das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 09.10.2024 (Az. 2 U 326/20) zugegangen ist, wonach die Berufung einer Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 18.03.2020, Az. 1 HK O 185/14 zurückgewiesen wurde. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
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