von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, vom 22. September 2023 hatte auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 5,90 je Stückaktie beschlossen. Das LG Frankfurt am Main hat die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 25. September 2024 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn RA Dr. Georg Lauber (früher Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter für die nicht selber antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/24 u.a.
Hellmich u.a. ./. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
13 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Christopher Görtz, 50672 Köln
RA Christopher Görtz, 50672 Köln
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