Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Monheim am Rhein, 16. Oktober 2024. Die APONTIS PHARMA AG („APONTIS PHARMA“ oder die „Gesellschaft“, Ticker APPH / ISIN DE000A3CMGM5), die Zentiva Pharma GmbH und die Zentiva AG (die „Bieterin“), die beide Unternehmen der Zentiva-Gruppe („Zentiva“) sind, haben heute eine Investorenvereinbarung unterzeichnet, die das Ziel hat, das zukünftige Wachstum von APONTIS PHARMA durch Zentiva zu unterstützen. Die Bieterin wird ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (das „Angebot“) für alle außenstehenden Aktien der APONTIS PHARMA (die „Aktien“) zu einem Angebotspreis von EUR 10,00 je Aktie in bar unterbreiten.
Die Angebotsunterlage wird im Internet unter www.zentiva-offer.com veröffentlicht. Da die APONTIS PHARMA nicht im regulierten Markt gelistet ist, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf das Angebot keine Anwendung.
Der Vollzug des Angebots wird unter marktüblichen Vollzugsbedingungen stehen wie z. B. der Erteilung regulatorischer Freigaben. Das Angebot wird auch eine Mindestannahmeschwelle von 65 % aller Aktien enthalten. Zentiva hat bereits einen Anteil von ca. 37,5 % der Aktien durch Abschluss eines Kaufvertrags mit der Hauptaktionärin der APONTIS PHARMA gesichert.
Vorstand und Aufsichtsrat der APONTIS PHARMA begrüßen und unterstützen das Angebot, vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten. Die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, sämtliche von ihnen gehaltenen Aktien anzudienen.
Gemäß der Investorenvereinbarung wird APONTIS PHARMA – vorbehaltlich aller Sorgfalts- und Treuepflichten des Vorstands – den Widerruf der Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr an allen Börsen, an denen die Aktien gehandelt werden, beantragen.
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