von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. September 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen.Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 angeboten. Der vom Gericht bestellte Sachverständige WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, kam auf einen Wert von EUR 1,07 je PETROTEC-Aktie. In einer ergänzenden Stellungnahme kam der Sachverständige, auf Grundlage eines vom Gericht für die Alternativberechnung vorgegebenen Betafaktors von 1,28, auf einen Wert in Höhe von EUR 1,13. Das Gericht will von EUR 1,07 ausgehen und meint ansonsten, dass er sich bei der jeweiligen Erhöhung um eine nicht zu beachtende Bagatelle handele ("Toleranzrahmen von 10 % Abweichung").
Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
LG Dortmund, Beschluss vom 11. September 2024, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Advant Beiten, 60325 Frankfurt am Main
Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
LG Dortmund, Beschluss vom 11. September 2024, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Advant Beiten, 60325 Frankfurt am Main
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