von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem Verhandlungstermin am 10. November 2022 mitgeteilt, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Betrag von EUR 108,- als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu sehen sei. Dieser Vorschlag einer gütlichen Beilegung war von der Antragsgegnerin abgelehnt worden.
Mit Verfügung vom 28. Augsut 2023 hat das Gericht nunmehr mitgeteilt, den Unternehmenswert bei dem unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Weiterverkauf in Höhe von EUR 7 Mrd. (abzüglich Schulden) weiterhin für maßgeblich zu erachten. Bei einer Abzinsung für den Zeitraum 22. September 2021 bis 29. Juni 2022 (Abschluss der Verkaufverhandlungen) mit dem Kapitalisierungszinssatz aus dem Prüfbericht in Höhe von 4,7 % ergebe sich ein Wert für den Bewertungsstichtag in Höhe von EUR 104,29 je Aktie. Man halte die Sache für entscheidungsreif. Eine weitere Anhörung der sachverständigen Prüfer sei nicht erforderlich.
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
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