von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG zugunsten von Volkswagen hatte das LG München I bei dem Verhandlungstermin am 27. April 2023 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört. Bezüglich des Beta-Faktors bat das Gericht die Prüfer um eine alternative Berechnung mit einer etwas anders zusammengesetzten Peer Group (ohne Tesla als Ausreisser) und mit anderen Berechnungsweisen:
"Die Abfindungsprüfer werden gebeten, unter Zugrundelegung der Peer Group und der Me-
thode von PwC den Unternehmenswert zu ermitteln, wenn beim Beta-Faktor Tesla ausge-
schlossen
und bei Ferrari entsprechend der Ergänzenden Stellungnahme Seite 227
auch auf den größten nationalen Index abgestellt wird. Dabei möge der
Unternehmenswert auf der Basis des arithmetischen Mittels, des Median
sowie des Mittelwerts aus arithmetischen Mittel und Median dargestellt
werden."
Die erbetenen ergänzenden Stellungnahme wurde nunmehr den Beteiligten zur Stellungnahme (bis zum 17. Oktober 2023) zur Verfügung gestellt. Die Prüfer kamen bei den erbetenen Alternativberechnungen zu folgenden Werten:
- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels (Mittelwert): EUR 1.688,10
- Betafaktor auf Basis des Medians (Median): EUR 1.827,07
- Betafaktor auf Basis des arithmetischen Mittels und des Medians (Mittelwert): EUR 1.764,71
- Alternative Berechnung mit (in der Stellungnahme einzeln aufgeführten) Datenpunkten zu arithmetischem Mittel und Median: EUR 1.778,16
Die Volkswagen AG hatte die Barabfindung auf EUR 1.551,53 je AUDI-Aktie festgelegt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/06/audi-ag-volkswagen-ag-legt-die.html
Das Gericht hat angekündigt, am 28. Dezember 2023 eine Entscheidung zu verkünden.
LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
100 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Volkswagen AG:
Rechtsanwälte Linklaters, 40212 Düsseldorf
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