von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Potsdam bezüglich des auf der ao. Hauptversammlung am 31. März 2023 gebilligten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Studio Babelsberg AG als beherrschtem Unternehmen eine gerichtliche Überprüfung der angebotenen Barabfindung und der Ausgleichszahlung beantragt.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht in § 4 eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,23 brutto je Stückaktie vor. Alternativ hat sich die Antragsgegnerin in § 5 des modifizierten Vertrages zur Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3,65 je Stückaktie verpflichtet (deutlich unterhalb des früheren Übernahmeangebots). Zunächst hatte die Antragsgegnerin (so auch die Einladung zu der ao. Hauptversammlung) EUR 3,75 je Aktie angeboten.
LG Potsdam, Az. 51 O 63/23, 51 O 64/23, 51 O 65/23 u.a.
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