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Dienstag, 12. September 2023

Ergebnis des Delisting-Angebots für Schumag-Aktien: Annahme durch ca. 10,28 % des Grundkapitals

TPPI GmbH
Aachen

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie Bekanntgabe des Tages des Vollzugs des Angebotes

Die TPPI GmbH, Severinstraße 126, 52080 Aachen, (die „Bieterin“), hat am 24. Juli 2023 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Delisting-Angebot (Barangebot) an die Aktionäre der Schumag Aktiengesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen („Zielgesellschaft“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting-Übernahmeangebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts, jede Aktie mit einem jeweiligen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 der Zielgesellschaft (ISIN: DE0007216707 // DE000A31C3S6 // DE000A31C3T4) („Schumag-Aktie“), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 1,36 je Schumag-Aktie (das „Delisting-Übernahmeangebot“) veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Delisting-Übernahmeangebots begann am 24. Juli 2023 und endete am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.

Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) begann am 25. August 2023 und endete am 7. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (die „Weitere Annahmefrist“). Das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden.

A. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Während der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot für insgesamt 702.071 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,80 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

2. Unter Berücksichtigung der 223.367 Schumag-Aktien (d. h. rund 2,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft), für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Annahmefrist am 21. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), angenommen worden ist, ist das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist (der „Meldestichtag“) für insgesamt 925.438 Schumag-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,28 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 8.999.998,00, eingeteilt in 8.999.998 Schumag-Aktien, und der zum Meldestichtag in gleicher Höhe bestehenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

3. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 2.250.000 Schumag-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

4. Die Stimmrechte aus diesen 2.250.000 Schumag-Aktien (oder 25,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft) sind Herrn Prof. Dr. Thomas Prefi gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.

5. Des Weiteren hielten über die oben angegebenen Bestände hinaus zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar Schumag-Aktien oder nach §§ 38, 39 des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die Ziel­gesellschaft. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Schumag-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

B. Abwicklung des Angebots

Der Vollzug des Delisting-Übernahmeangebot für die im Rahmen der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten Schumag-Aktien findet voraussichtlich am 14. September 2023 statt.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH

Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Schumag-Aktien. Die Bestimmungen des Delisting-Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Schumag-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Delisting-Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des deutschen Rechts veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Delisting-Übernahmeangebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.schumag.de/investor_relation/delisting
im Internet am: 12.09.2023.

Aachen, den 12. September 2023

TPPI GmbH 

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. September 2023

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