von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere Minderheitsaktionäre haben beim LG Düsseldorf eine gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs beantragt.
Die Hauptaktionärin Oak Holdings GmbH hat eine Abfindung in Höhe von EUR 28,24 je Vantage-Towers-Aktie angeboten und eine Ausgleichzahlung von brutto EUR 1,63 je Aktie abzüglich eines Betrags für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz (derzeit somit netto EUR 1,52). Die angebotene Abfindung liegt damit deutlich unterhalb der letzten Kurse (derzeit nur noch im Freiverkehr an der Börse Hamburg).
Eine Verfahrensverbindung und die Bestellung des gemeinsamen Vertreters sind noch nicht erfolgt.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 1/23 [AktE], 31 O 2/23 [AktE], 31 O 14/23 [AktE] u.a.
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