Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Frechen (03.07.2023/15:58) - Der Vorstand der ifa systems AG (die "Gesellschaft") hat heute vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu kündigen (sog. Delisting). Der Vorstand der Gesellschaft wird heute ein entsprechendes Kündigungsschreiben an die Deutsche Börse AG senden.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten und damit voraussichtlich um den 3. Oktober 2023 wird der Handel von Aktien der Gesellschaft im Freiverkehr (Basic Board) an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist haben die Aktionäre der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu handeln. Die Aktien der Gesellschaft werden nach Beendigung der Einbeziehung in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse nicht mehr auf Veranlassung der Gesellschaft an einer anderen Börse gehandelt werden.
ifa systems AG
Der Vorstand
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