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Montag, 17. Juli 2023

Beta Systems Software AG: SPARTA AG veröffentlicht Unternehmensbewertung der Beta Systems Software AG

UNTERNEHMENSMITTEILUNG

Berlin, 17. Juli 2023 – Die SPARTA AG („SPARTA“) hat am 12. Juli 2023 per Ad-Hoc Meldung mitgeteilt, dass Vorstand und Aufsichtsrat der SPARTA beschlossen haben, der für den 23. August 2023 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA einen Beschlussvorschlag für eine Kapitalerhöhung von derzeit 49.221.732,00 Euro um bis zu 24.610.866,00 Euro auf bis zu 73.832.598,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.757.919 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem jeweiligen Betrag am Grundkapital von 14,00 Euro (die "Neuen Aktien") zur Abstimmung vorzulegen. Die Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft („Deutsche Balaton“) ist berechtigt, entsprechend ihrem Bezugsrecht bis zu 1.283.901 Neue Aktien ganz oder teilweise gegen Sacheinlagen zu beziehen. Die Sacheinlage besteht aus der Beteiligung der Deutsche Balaton an der Beta Systems Software AG („Beta Systems“, BSS, ISIN DE000A2BPP88), somit aus bis zu 816.911 auf den Inhaber lautende Aktien der Beta Systems. Dabei darf die Deutsche Balaton für jede von ihr gezeichnete Neue Aktie der SPARTA 0,63627257 Beta Systems Aktien an die SPARTA übertragen. Dem Einbringungsverhältnis liegt ein Wert von 44,78 Euro je Beta Systems-Aktie zugrunde, der sich im Rahmen einer Unternehmensbewertung nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gemäß IDW S1 ergibt, mit deren Durchführung die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, ("Rödl & Partner") vom Vorstand der SPARTA beauftragt worden war.

Für die Durchführung einer objektivierten Unternehmensbewertung war es erforderlich, Rödl & Partner interne Planungsunterlagen, die nicht zum Zwecke der Kapitalmarktkommunikation, sondern rein zur internen Steuerung der Gesellschaft erstellt worden waren, zur Verfügung zu stellen. Um eine Weitergabe von vertraulichen Informationen zu vermeiden, haben die im Rahmen der Unternehmensbewertung involvierten Parteien (Beta Systems, SPARTA, Deutsche Balaton, Rödl & Partner) mit Datum vom 2. Juni 2023 eine „Clean-Team-Vereinbarung“ getroffen. Hierin vereinbart wurde insbesondere, dass lediglich Rödl & Partner Zugriff auf sensible und vertrauliche Informationen für den Zweck der Erstellung des Bewertungsgutachtens erhält, während in dem Bewertungsgutachten selbst lediglich aggregierte Informationen (öffentlich verfügbare Informationen sowie aggregierte Analysen der Planungsrechnungen) dargestellt und den Auftraggebern zugänglich gemacht werden.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Aktionäre weist der Vorstand der Beta Systems darauf hin, dass das vollständige Bewertungsgutachten der Beta Systems seit dem 17. Juli 2023 auf der Internetseite der SPARTA unter https://sparta.de/spv2/investoren/hauptversammlung/ abrufbar ist. Der Vorstand der Beta Systems weist außerdem darauf hin, dass den in dem Bewertungsgutachten dargestellten Zahlen keine Prognosen des Vorstands zugrunde liegen, sondern mehrjährige interne Planungsrechnungen, die rein zum Zwecke der mittel- und langfristigen Steuerung der Gesellschaft erstellt wurden.

Der Vorstand der Beta Systems erwartet aus der möglichen Übertragung der Beta Systems Aktien von der Deutsche Balaton an die SPARTA keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Beta Systems.

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