Hamburg, 26. Juli 2023: Dem Vorstand der Aves One AG wurde in einem heute
eingegangenen Schreiben mitgeteilt, dass die Rhine Rail Investment AG,
München, nunmehr 15.142.402 auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Aves One AG hält. Dies entspricht einem Anteil von ca. 90,95 % am
Grundkapital der Aves One AG.
Dem Vorstand der Aves One AG ist heute ferner das förmliche Verlangen
der Rhine Rail Invest-ment AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG in
Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Aves One AG auf die
Rhine Rail Investment AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer
Verschmelzung der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG durch
Aufnahme (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)
durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach
Abschluss des entsprechenden Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung
der Aves One AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der Aves One AG auf die Rhine Rail Investment AG beschließen zu lassen.
Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG
enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss
der Minderheitsaktionäre der Aves One AG als übertragendem Rechtsträger
erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Rhine
Rail Investment AG den Minderheitsaktionären der Aves One AG für die
Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Rhine Rail Investment AG
zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Der Vorstand
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