von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der
ams-OSRAM-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München,
als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge
zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es daher keine Erhöhung der
angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs ("Garantiedividende").
Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main
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