Die außerordentliche Hauptversammlung der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft vom 24. September 2020 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Nidda Healthcare GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde inzwischen am 6. November 2020 in das Handelsregister der STADA beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 71290) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der STADA auf die Nidda Healthcare GmbH übergegangen.
Der Squeeze-out ist auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der_13.html
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben beim Landgericht Frankfurt am Main eine gerichtliche Überprüfung des angebotenen Barabfindungsbetrags beantragt. Das Gericht hat die Anträge der Firma Nidda zugestellt und ihr aufgegeben, bis zu einer Frist von zwei Monaten nach Ende der Antragsfrist für Spruchanträge (hier 8. Februar 2021) Stellung zu nehmen, Das Gericht wird nach Ablauf der Antragsfrist alle zulässigen Spruchverfahren verbinden. Im Rahmen des Verbindung soll auch der gemeinsame Vertreter bestellt werden.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 92/20 u.a.
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
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