Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 5. November 2020

Kaufangebot für AUDI-Nachbesserungsrechte zu EUR 49,-

NOT FOR RELEASE, PUBLICATION OR DISTRIBUTION TO ANY U.S. PERSON (AS DEFINED IN REGULATION S UNDER THE U.S. SECURITIES ACT OF 1933, AS AMENDED) OR IN OR INTO OR TO ANY PERSON LOCATED OR RESIDENT IN OR AT ANY ADDRESS IN THE UNITED STATES OR TO ANY PERSON LOCATED OR RESIDENT IN ANY OTHER JURISDICTION WHERE IT IS UNLAWFUL TO DISTRIBUTE THIS DOCUMENT

FourWorld Capital Management LLC

Ankündigung an die Aktionäre der AUDI AG, ISIN DE0006757008 / WKN 675700 und ISIN DE0006757024 / WKN 675702 über den geplanten Erwerb von Nachbesserungsrechten

Diese Ankündigung richtet sich an alle Aktionäre der Audi AG, deren Aktien gemäß §§ 327aff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der Volkswagen AG (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 1.551,53 Euro pro Aktie auf die Hauptaktionärin übertragen werden.

Hintergrund

Die Hauptversammlung der AUDI AG vom 31. Juli 2020 hat beschlossen, die Aktien der übrigen Aktionäre der AUDI AG (Minderheitsaktionäre) gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der Volkswagen AG mit Sitz in Wolfsburg (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AUDI AG auf die Hauptaktionärin zu übertragen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wird mit Eintragung in das Handelsregister der AUDI AG beim Amtsgerichts Ingolstadt wirksam. Damit gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Volkswagen AG als Hauptaktionärin über und haben die Minderheitsaktionäre einen Anspruch auf unverzügliche Zahlung der Barabfindung von EUR 1.551,53 je Aktie gegen die Volkswagen AG.

Sofern Minderheitsaktionäre der Ansicht sein sollten, dass die von der Volkswagen AG als Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung nicht angemessen sei, haben sie die Möglichkeit, die Angemessenheit in einem Spruchverfahren nach § 327f Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit dem Spruchverfahrensgesetz überprüfen zu lassen. Sollte im Rahmen eines solchen Spruchverfahrens eine höhere Abfindung rechtskräftig festgelegt werden, haben die Minderheitsaktionäre, die aufgrund des Squeeze-outs aus der AUDI AG ausgeschieden sind, Anspruch auf Zahlung einer Nachbesserung. Der Anspruch auf Zahlung der Nachbesserung bestünde in Höhe der zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht rechtskräftig festgesetzten Abfindung und der im Übertragungsbeschluss festgelegten und bereits gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53 je Aktie. Der möglicherweise entstehende Anspruch auf Zahlung dieser Nachbesserung pro Aktie wird hierin als „Nachbesserungsrecht“ bezeichnet. Das Nachbesserungsrecht aufgrund rechtskräftiger Gerichtsentscheidung stünde allen im Rahmen des Squeeze-out aus der AUDI AG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären zu, unabhängig davon, ob sie sich an dem Spruchverfahren beteiligen oder nicht. Nachbesserungsrechte können auch bei Abschluss eines Vergleichs im Spruchverfahren entstehen. Ob Nachbesserungsrechte im Hinblick auf den Squeeze-out bei der AUDI AG überhaupt entstehen und wenn ja, wann und in welcher Höhe dies der Fall wäre, ist derzeit ungewiss. Dies stünde erst mit Abschluss des Spruchverfahrens fest. Derartige Spruchverfahren dauern oft mehrere Jahre.

Ankündigung

FourWorld Capital Management LLC mit Geschäftsanschrift 7 World Trade Center, Floor 46, New York, NY 10007 (FWC) bzw. mit dieser verbundene oder gemeinsam handelnde Unternehmen (der "Käufer") ist daran interessiert, Nachbesserungsrechte von Minderheitsaktionären der AUDI AG zu erwerben. Der Preis für jedes auf eine Aktie der AUDI AG entfallende Nachbesserungsrecht soll voraussichtlich EUR 49 betragen. Einzelheiten und Konditionen eines möglichen Erwerbs, einschließlich des Preises, wird der Käufer noch festlegen. Der Käufer plant, diese durch Veröffentlichungen im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über DGAP (www.dgap.de) bekanntzumachen. Aktionäre, die an einem Verkauf ihrer Nachbesserungsrechte interessiert sind, werden gebeten, sich über diese Websites zu informieren. Veröffentlichungen sind für den Zeitraum nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister geplant.

Aktionäre, die sich für den Verkauf ihrer Nachbesserungsrechte interessieren, können sich für Nachfragen zudem an folgende Adresse wenden:

CFO AG
Barer Straße 7, 80333 München
E-Mail an info@cfo-ag.de
Tel.: + 49 (89) 54 54 388 16

Wichtige Hinweise

Der Käufer ist ausschließlich am Erwerb der Nachbesserungsrechte interessiert und nicht an einem Erwerb von Aktien der AUDI AG oder der Ansprüche auf Zahlung der festgesetzten Barabfindung in Höhe von EUR 1.551,53. Hiermit wird kein Angebot für den Erwerb von Aktien der AUDI AG abgegeben oder angekündigt. Es wird auch noch kein Angebot für den Erwerb von Nachbesserungsrechten abgegeben und kein Anspruch auf ein solches Angebot begründet. Die abschließende Entscheidung der Käufer zum Erwerb von Nachbesserungsrechten und zu den Konditionen steht noch aus. Eine Verkaufsmöglichkeit für Nachbesserungsrechte wird sich ausschließlich aufgrund der noch zu veröffentlichenden Angaben und der den Aktionären künftig zur Verfügung gestellten Dokumente zu den dort genannten Konditionen ergeben.

Weder diese Mitteilung noch ein etwaiges späteres Angebot zum Erwerb von Nachbesserungsrechten fallen unter den Anwendungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes oder des Börsengesetzes. Ein etwaiges Angebot der Käufer zum Erwerb der Nachbesserungsrechte unterliegt nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken, und die hierin enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten in irgendeiner Rechtsordnung dar. Gleichermaßen stellt sie keine Rechts-, Steuer-, Investitions-, Finanz- oder sonstige Beratung dar und sollte auch nicht als solche behandelt werden. Die Informationen in dieser Mitteilung stehen in keinem Zusammenhang mit den Anlagezielen, der finanziellen Situation oder den spezifischen Bedürfnissen eines Empfängers. Sie sollten vom Empfänger nicht als Ersatz für eine eigene Beurteilung angesehen werden. Der Empfänger übernimmt die alleinige Verantwortung für die Bewertung der Chancen und Risiken, die mit der Verwendung der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen verbunden sind, bevor er Entscheidungen auf der Grundlage dieser Informationen trifft. Alle hierin zum Ausdruck gebrachten Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die jeweils geltenden Anforderungen informieren und diese beachten. Kopien dieser Mitteilung dürfen keiner Person (weder direkt noch indirekt) zur Verfügung gestellt werden, in Bezug auf die die Bereitstellung dieser Mitteilung gesetzlich eingeschränkt oder verboten ist. Ebenso darf diese Mitteilung nicht in Länder versandt oder aus Ländern verteilt werden, in oder aus denen dies gesetzlich eingeschränkt oder verboten ist.

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. November 2011

Keine Kommentare: