Nach der Verschmelzung führen Commerzbank und comdirect ihr jeweiliges Leistungsangebot zunächst unverändert fort. Ziel ist es, die Angebote beider Banken zusammenzuführen und auszubauen. Das neue gemeinsame Geschäftsmodell muss noch beschlossen und mit den Arbeitnehmergremien verhandelt werden. Die bisherigen comdirect-Standorte Quickborn und Rostock bleiben erhalten. Sämtliche Arbeitsverhältnisse der comdirect-Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Verschmelzung bestanden, gehen auf die Commerzbank über.
Quelle: Commerzbank
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Anmerkung der Redaktion:Der Börsenhandel mit comdirect-Aktien ist umgehend nach der Mitteilung eingestellt worden. Comdirect firmiert nunmehr als "comdirect – eine Marke der Commerzbank AG".
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Informationen hierzu: kanzlei@anlageanwalt.de
Gegen den Squeeze-out-Beschluss hatten comdirect-Aktionäre Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG), hilfsweise Anfechtungsklage (§ 246 AktG), erhoben, so dass sich die Eintragung verzögerte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/07/anfechtungsklagen-gegen-den-squeeze-out.html
und https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/09/wann-wird-der-squeeeze-out-bei.html
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