Die Rebecca BidCo hat kürzlich ihr Übertragungsverlangen vom 7. Oktober 2020 gegenüber RENK bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG auf EUR 105,72 je auf den Inhaber lautende Stückaktie von RENK festgelegt hat: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/renk-ag-rebecca-bidco-ag-legt.html
Hinter dem Übernahmevehikel Rebecca BidCo AG stehen Herr Peder Prahl und die von ihm kontrollierte Triton-Gruppe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/10/renk-ag-veroffentlichung-gema-40-abs-1.html
Die außerordentliche Hauptversammlung der RENK AG wird am Dienstag, dem 22. Dezember 2020, 10:00 Uhr, in virtueller Form stattfinden. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll unter TOP 1 beschlossen werden.
Die Unterlagen zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out können auf der Internetseite der RENK AG unter
in der Rubrik "Investor Relations' heruntergeladen werden.
Die Unterlagen zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out können auf der Internetseite der RENK AG unter
in der Rubrik "Investor Relations' heruntergeladen werden.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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