von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ESSANELLE HAIR GROUP AG (Verschmelzung auf die HairGroup AG, Düsseldorf) hatte das Landgericht Düsseldorf in der I. Instanz die sachverständige Prüferin, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, angehört und anschließend die Spruchanträge zurückgewiesen.Mehrere Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 30. November 2020 eine Beweiserhebung angeordnet. Es soll ein Sachverständigengutachten zu dem Betafaktor (unverschuldet 0,9) und zu dem dem Auftragsgutachten zugrunde gelegten Wachstumsabschlag (lediglich 0,5 %) eingeholt werden. Mit der Begutachtung soll voraussichtlich Herr WP Dr. Tom Laas, Alvarez & Marsal, beauftragt werden.
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 1/19 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2018, Az. 35 O 11/15 AktE
Zürn u.a. ./. HairGroup GmbH (früher: HairGroup AG, zuvor: Essanelle Hair Group AG)
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HairGroup GmbH: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 20354 Hamburg
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Nachtrag vom 1. Dezember 2020:
Über das Vermögen der Friseurkette Klier, zu der die Antragsgegnerin gehört, ist am 1. Dezember 2020 vom Amtsgericht Wolfsburg ein Insolvenzverfahren eröffnet worden (Quelle: Handelsblatt).
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