von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Nunmehr hat auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.
Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs zu zahlen.
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der Plaut AG, Wien, wurde die Barabfindung zunächst im Rahmen eines Teilvergleichs um EUR 1,50 je Aktie (inkl. Zinsen) auf EUR 9,84 angehoben. Nunmehr hat auch noch der letzte verbliebene Antragsteller der vergleichsweisen Regelung zugestimmt.
Der Erhöhungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechtskraft der gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs zu zahlen.
FN 124131 x
HG Wien, Az. 73 Fr 10791/18
Gremium, Az. Gr 4/19
J. Jaeckel u.a. ./. msg systems AG
12 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, msg systems AG:
BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
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