Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (01.01.2020) - Wie berichtet, gaben die Kernaktionäre der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG, G3 Industrie Privatstiftung und GRT Privatstiftung, die Erklärung ab, die Herstellung des Streubesitzes von 2% der Aktien anzustreben (sh Ad-hoc Meldung vom 21.6.2018). Die dafür vorgesehene Frist wurde in Abstimmung mit der Wiener Börse zuletzt auf 31.12.2019 verlängert (sh Ad-hoc Meldung vom 28.6.2019).
Ungeachtet dessen, dass die Börsennotierung aktuell weiterhin aufrecht ist, wird im Hinblick auf das Verstreichen dieser Frist mit Ablauf des 31.12.2019 hiermit informiert, dass die angestrebte Herstellung eines Streubesitzes von mindestens 2% der Aktien bis 31.12.2019 nicht erfolgt ist.
Wien (01.01.2020) - Wie berichtet, gaben die Kernaktionäre der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG, G3 Industrie Privatstiftung und GRT Privatstiftung, die Erklärung ab, die Herstellung des Streubesitzes von 2% der Aktien anzustreben (sh Ad-hoc Meldung vom 21.6.2018). Die dafür vorgesehene Frist wurde in Abstimmung mit der Wiener Börse zuletzt auf 31.12.2019 verlängert (sh Ad-hoc Meldung vom 28.6.2019).
Ungeachtet dessen, dass die Börsennotierung aktuell weiterhin aufrecht ist, wird im Hinblick auf das Verstreichen dieser Frist mit Ablauf des 31.12.2019 hiermit informiert, dass die angestrebte Herstellung eines Streubesitzes von mindestens 2% der Aktien bis 31.12.2019 nicht erfolgt ist.
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