- 59,37 % der TLG-Aktien im Rahmen des Tauschangebots durch Aroundtown zum
Ende der erste Annahmefrist am 21. Januar 2020 angedient
- Weitere Annahmefrist bis zum 7. Februar 2020 (Mitternacht)(MEZ) für Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben
- Weitere Erhöhung der Annahmequote lässt zügigere Realisierung von Synergien erwarten
Berlin, 24. Januar 2020 - Aroundtown hat heute mitgeteilt, dass zum Ende der ersten Annahmefrist am 21. Januar 2020 die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") das Tauschangebot von Aroundtown SA ("Aroundtown") für insgesamt 66.537.413 TLG-Aktien angenommen haben und damit den einvernehmlich vereinbarten Zusammenschluss beider Unternehmen durch Aktientausch befürworten. Eine weitere Erhöhung der Annahmequote im Rahmen der sich nun anschließenden weiteren Annahmefrist wird voraussichtlich dazu führen, dass die erwarteten Synergien schneller realisiert werden können.
Die derzeitige Annahmequote entspricht 59,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der TLG. Zudem ist Aroundtown Vertragspartei einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung mit der Ouram Holding S.à r.l. in Bezug auf einen zusätzlichen Anteil von 10,41% des Grundkapitals. TLG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre TLG-Aktien während der weiteren Annahmefrist, die vom 25. Januar 2020 bis zum 7. Februar 2020 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzudienen. Die endgültige Zahl der angedienten TLG-Aktien wird von Aroundtown nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben.
Das Tauschangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen mehr, da alle Bedingungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ersten Annahmefrist erfüllt sind.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG begrüßen die hohe Annahme des Tauschangebots, da es ihre Überzeugung bestätigt, dass der Zusammenschluss mit Aroundtown ein enormes Wertschöpfungspotenzial für TLG-Aktionäre mit sich bringt. Indem TLG-Aktionäre ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist in das Tauschangebot einreichen, haben sie noch immer die Möglichkeit, an den Vorteilen des Unternehmenszusammenschlusses teilzuhaben.
In der am 23. Dezember 2019 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot von Aroundtown in Höhe von 3,6 Aroundtown-Aktien pro TLG-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt und haben den TLG-Aktionären empfohlen, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot von Aroundtown anzunehmen.
Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.
Die Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Angebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html zur Verfügung.
- Weitere Annahmefrist bis zum 7. Februar 2020 (Mitternacht)(MEZ) für Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben
- Weitere Erhöhung der Annahmequote lässt zügigere Realisierung von Synergien erwarten
Berlin, 24. Januar 2020 - Aroundtown hat heute mitgeteilt, dass zum Ende der ersten Annahmefrist am 21. Januar 2020 die Aktionäre der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") das Tauschangebot von Aroundtown SA ("Aroundtown") für insgesamt 66.537.413 TLG-Aktien angenommen haben und damit den einvernehmlich vereinbarten Zusammenschluss beider Unternehmen durch Aktientausch befürworten. Eine weitere Erhöhung der Annahmequote im Rahmen der sich nun anschließenden weiteren Annahmefrist wird voraussichtlich dazu führen, dass die erwarteten Synergien schneller realisiert werden können.
Die derzeitige Annahmequote entspricht 59,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der TLG. Zudem ist Aroundtown Vertragspartei einer unwiderruflichen Annahmeverpflichtung mit der Ouram Holding S.à r.l. in Bezug auf einen zusätzlichen Anteil von 10,41% des Grundkapitals. TLG-Aktionäre, die das Angebot bisher noch nicht angenommen haben, haben weiterhin die Möglichkeit, ihre TLG-Aktien während der weiteren Annahmefrist, die vom 25. Januar 2020 bis zum 7. Februar 2020 um 24:00 Uhr (Mitternacht) (MEZ) läuft, anzudienen. Die endgültige Zahl der angedienten TLG-Aktien wird von Aroundtown nach dem Ablauf der weiteren Annahmefrist bekannt gegeben.
Das Tauschangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen mehr, da alle Bedingungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der ersten Annahmefrist erfüllt sind.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG begrüßen die hohe Annahme des Tauschangebots, da es ihre Überzeugung bestätigt, dass der Zusammenschluss mit Aroundtown ein enormes Wertschöpfungspotenzial für TLG-Aktionäre mit sich bringt. Indem TLG-Aktionäre ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist in das Tauschangebot einreichen, haben sie noch immer die Möglichkeit, an den Vorteilen des Unternehmenszusammenschlusses teilzuhaben.
In der am 23. Dezember 2019 veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss gekommen, dass das Angebot von Aroundtown in Höhe von 3,6 Aroundtown-Aktien pro TLG-Aktie eine angemessene Gegenleistung darstellt und haben den TLG-Aktionären empfohlen, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot von Aroundtown anzunehmen.
Goldman Sachs, Kempen und UBS sind als Finanzberater und Sullivan & Cromwell als anwaltlicher Berater für die TLG tätig.
Die Veröffentlichungen der TLG im Zusammenhang mit dem Angebot stehen in deutscher Sprache und als unverbindliche englische Übersetzung unter https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html zur Verfügung.
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