Veröffentlichung
der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß §
10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG.
Darüber hinaus hat die Heidelberger heute mit ausgewählten Aktionären der Biofrontera, der Deutsche Balaton AG, der DELPHI Unternehmensberatung AG, der Deutsche Balaton Biotech AG, der SPARTA AG, der Prisma Equity AG und der ABC Beteiligungen AG eine Stimmbindungsvereinbarung im Bezug auf die gemeinsame Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Biofrontera abgeschlossen.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet unter https://www.heidelberger-beteiligungsholding.de/uebernahmebiofrontera/ bereit gestellt.
Bieter:
Heidelberger
Beteiligungsholding AG
Ziegelhäuser
Landstraße 1
69120
Heidelberg, Deutschland
eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007
ISIN:
DE000A2NB502, WKN: A2NB50
ISIN:
DE000A254294, WKN: A25429 (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung)
Zielgesellschaft:
Biofrontera
AG
Hemmelrather
Weg 201
51377
Leverkusen, Deutschland
eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49717
ISIN:
DE0006046113, WKN 604611
Heute
hat die Heidelberger Beteiligungsholding AG ("Heidelberger")
beschlossen, sämtlichen
Aktionären der Biofrontera AG ("Biofrontera") anzubieten, ihre auf den
Namen lautenden Biofrontera Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
in Form eines Umtauschangebots (das "Angebot") zu erwerben.
Vorbehaltlich der endgültigen Festlegung des Mindestpreises in der Angebotsunterlage
beabsichtigt die Heidelberger den Aktionären (nach technischer Umsetzung
der Kapitalherabsetzung) rund 0,0588 Heidelberger Aktien pro Biofrontera
Aktie anzubieten. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von einer Heidelberger
Aktie (nach technischer Umsetzung der Kapitalherabsetzung) zu 17 Aktien
der Biofrontera.
Die
am 24.01.2020 im Handelsregister der Heidelberger Beteiligungsholding AG eingetragene
Kapitalherabsetzung wird in den nächsten Tagen börsenseitig technisch
durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass 5 Aktien der Heidelberger zu einer
Aktie der Heidelberger zusammengelegt werden, was an der Börse in den nächsten
Tagen umgesetzt werden wird.
Die
durch das Übernahmeangebot gegebenenfalls neu zu schaffenden Aktien der Heidelberger
sind ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt. Die angebotenen Heidelberger
Aktien sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten
Kapitals von Heidelberger gemäß § 4 der Satzung (im Wege eines Beschlusses
des Vorstands der Heidelberger mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats) geschaffen
werden.
Das
Angebot wird voraussichtlich unter einer Mindestannahmeschwelle stehen, wonach
mindestens 3% der Aktien der Biofrontera AG in das Angebot eingereicht werden
müssen.
Die
von der Biofrontera ausgegebenen American Depositary Shares (ADS) sind ausdrücklich
nicht Gegenstand des Angebots. Inhaber von ADS müssen dafür sorgen, dass
ihre ADS in Biofrontera Aktien getauscht werden, damit sie mit ihren getauschten
Biofrontera Aktien das Angebot annehmen können.
Die
endgültigen Bedingungen des Angebots ergeben sich aus der vollständigen Angebotsunterlage.
Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zum Angebot werden im Internet unter https://www.heidelberger-beteiligungsholding.de/uebernahmebiofrontera/ bereit gestellt.
Wichtiger
Hinweis
Diese
Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Heidelberger oder Biofrontera Aktien dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren
und Inhabern von Biofrontera Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen
zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
(...)
Heidelberg,
28. Januar 2020
Heidelberger
Beteiligungsholding AG
Vorstand
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