von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") die Sache am 30. Januar 2019 verhandelt. Mit Beschluss vom 27. März 2019 hat es Herrn WP/StB Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, als Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Er soll dabei auf sämtliche Argumente der Antragsteller und der Antragsgegnerin eingehen und das von Antragstellerseite vorgelegte Gutachten von Grant Thornton vom 5. Oktober 2018 berücksichtigen.
Das Gremium hat nunmehr einen zweiten Verhandlungstermin mit den Parteien auf den 5. November 2019, 13:30 Uhr, anberaumt. Das Sachverständigengutachten wird den Beteiligten vor diesem Termin zugestellt.
Die Hauptaktionärin hatte einen Abfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 16,51 je BWT-Aktie angeboten. 2016 wurde noch ein deutlich über dem Abfindungsbetrag liegender Übernahmepreis von EUR 23,00 bezahlt. Insoweit wird eine Nachbesserung erwartet.
Gremium, Gr 4/18
LG Wels, FN 96162 s
Az. 35 Fr 954/17 m
Geissler u.a. ./. WAB Privatstiftung
77 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") die Sache am 30. Januar 2019 verhandelt. Mit Beschluss vom 27. März 2019 hat es Herrn WP/StB Dr. Klaus Rabel, Rabel & Partner GmbH, als Sachverständigen beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Er soll dabei auf sämtliche Argumente der Antragsteller und der Antragsgegnerin eingehen und das von Antragstellerseite vorgelegte Gutachten von Grant Thornton vom 5. Oktober 2018 berücksichtigen.
Das Gremium hat nunmehr einen zweiten Verhandlungstermin mit den Parteien auf den 5. November 2019, 13:30 Uhr, anberaumt. Das Sachverständigengutachten wird den Beteiligten vor diesem Termin zugestellt.
Die Hauptaktionärin hatte einen Abfindungsbetrag in Höhe von lediglich EUR 16,51 je BWT-Aktie angeboten. 2016 wurde noch ein deutlich über dem Abfindungsbetrag liegender Übernahmepreis von EUR 23,00 bezahlt. Insoweit wird eine Nachbesserung erwartet.
Gremium, Gr 4/18
LG Wels, FN 96162 s
Az. 35 Fr 954/17 m
Geissler u.a. ./. WAB Privatstiftung
77 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen