innogy SE: Veröffentlichung gemäß §§ 40 Abs. 1, 43 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Die E.ON SE, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 18.10.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 24.09.2019 über Folgendes informiert:
Die E.ON SE, Essen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 18.10.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 24.09.2019 über Folgendes informiert:
Mit Stimmrechtsmitteilung vom 24. September 2019 hat die E.ON SE, Essen, mitgeteilt, dass die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, und deren Alleingesellschafterin, die E.ON Beteiligungen GmbH, Düsseldorf, am 23. September 2019 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der innogy SE im Sinne der §§ 33, 34 WpHG überschritten haben.
In diesem Zusammenhang teilen wir im Namen der E.ON Beteiligungen GmbH und der E.ON Verwaltungs SE nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der innogy SE dient strategischen Zielen.
2. Wie am 4. September 2019 angekündigt (die relevante Bekanntmachung der E.ON SE ist abrufbar unter www.dgap.de), besteht die Absicht, einen umwandlungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE durchzuführen. Die E.ON Verwaltungs SE behält sich vor, die Minderheitsaktionäre der innogy SE alternativ im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-outs gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz auszuschließen. Ein Erwerb von weiteren Stimmrechten an der innogy SE innerhalb der nächsten zwölf Monate ist daher beabsichtigt.
3. Die E.ON Verwaltungs SE und die E.ON Beteiligungen GmbH beabsichtigen zusammen mit ihrem Konzernmutterunternehmen, der E.ON SE, im Aufsichtsrat und Vorstand der innogy SE in einer ihrer Beteiligung an der innogy SE angemessenen Weise vertreten zu sein. Im Übrigen ist die Durchführung eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE beabsichtigt. In diesem Zusammenhang soll die innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE verschmolzen werden.
4. Derzeit wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der innogy SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt.
Der Erwerb der Beteiligung von ca. 76,79% der Stimmrechte an der innogy SE durch die E.ON Beteiligungen GmbH und nachfolgend die E.ON Verwaltungs SE, der zum Überschreiten der vorgenannten Stimmrechtsmeldeschwellen führte, erfolgte durch konzerninterne Sachkapitalerhöhungen. Der Erwerb der Beteiligung durch die E.ON Beteiligungen GmbH und die E.ON Verwaltungs SE erfolgte dabei unter der Verwendung von Eigenmitteln.
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