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Montag, 28. Oktober 2019

Kontrollerlangung bei der NeXR Technologies SE (vormals Staramba SE) - Pflichtangebot angekündigt

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die
NeXR Technologies SE, Berlin, (vormals Staramba SE)
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


Bieterin:
Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Sitz: Potsdam,
Geschäftsanschrift: August-Bebel-Str. 68, 14482 Potsdam, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 30241 P

Zielgesellschaft:
NeXR Technologies SE (vormals Staramba SE), Sitz: Berlin,
Geschäftsanschrift: Aroser Allee 66, 13407 Berlin, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 158018 B
Inhaberaktien: ISIN DE000A1K03W5, WKN A1K03W

Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam ('Bieterin') hat am 25. Oktober 2019 durch den Erwerb von 612.223 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie unmittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die NeXR Technologies SE mit Sitz in Berlin ('Zielgesellschaft') erlangt.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 1.312.013 Stimmrechte von insgesamt 2.332.755 Stimmrechten der NeXR Technologies SE. Dies entspricht rund 56,2431 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der NeXR Technologies SE. Das Grundkapital der Zielgesellschaft in Höhe von EUR 2.332.755,00 ist in 2.332.755 Stückaktien eingeteilt.

Die von der Bieterin an der Zielgesellschaft gehaltenen Aktien sind den folgenden Personen zuzurechnen, die durch den vorstehend genannten Aktienerwerb der Bieterin jeweils mittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG über die NeXR Technologies SE erlangt haben:

- Hevella Beteiligungen GmbH, Potsdam, als persönlich haftende Gesellschafterin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)

- Obotritia Capital KGaA, Potsdam, als mehrheitlich beteiligte Kommanditaktionärin der Bieterin (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)

- Herr Rolf Elgeti, Potsdam, als persönlich haftender Gesellschafter der Obotritia Capital KGaA (§§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG).

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen der Hevella Beteiligungen GmbH, der Obotritia Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der
Zielgesellschaft abgeben. Die Angebotsunterlage und weitere das Pflichtangebot betreffende Informationen werden im Internet unter www.hevella-angebot.com veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Das Pflichtangebot wird im Wege des Barangebots und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen erfolgen.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorgenannten Hevella Beteiligungen GmbH, Obotritia Capital KGaA und Herrn Rolf Elgeti erfüllen.Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an der NeXR Technologies SE dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhaber von Aktien an der NeXR Technologies SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Potsdam, den 25. Oktober 2019

Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

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