von Rechtsanwalt Martin Arendts. M.B.L.-HSG
Die Ersa IV S.à r.l. (eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits von verbundenen Unternehmen der Apollo Global Management Inc. verwaltet werden) hatte Ende September 2019 ein Übernahmeangebot für die Aktien der AGROB Immobilien AG angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/freiwilliges-offentliches.html
Die Angebotsunterlage ist nunmehr veröffentlicht worden und kann auf der Webseite der BaFin heruntergeladen werden: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/agrob_immobilien_ag.html;jsessionid=C1F955A87851F62761EF758EA29574A1.2_cid363?nn=7845970
Sie sieht die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Stammaktie der AGROB Immobilien AG und EUR 28,00 je Vorzugsaktie vor. Die Annahmefrist dauert vom 25. Oktober 2019 bis zum 22. November 2019.
Auf S. 21 f. der Angebotsunterlage werden als mögliche Strukturmaßnahmen ein aktienrechtlicher Squeeze-out (Schwelle 95 %), ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Schwelle 90 %) sowie ein übernahmerechtlicher Squeeze-out genannt. Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird dagegen ausgeschlossen (S. 22 unten), ebenso ein Delisting.
Die Ersa IV S.à r.l. (eine Holdinggesellschaft, die durch Fonds kontrolliert wird, die ihrerseits von verbundenen Unternehmen der Apollo Global Management Inc. verwaltet werden) hatte Ende September 2019 ein Übernahmeangebot für die Aktien der AGROB Immobilien AG angekündigt: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/freiwilliges-offentliches.html
Die Angebotsunterlage ist nunmehr veröffentlicht worden und kann auf der Webseite der BaFin heruntergeladen werden: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/agrob_immobilien_ag.html;jsessionid=C1F955A87851F62761EF758EA29574A1.2_cid363?nn=7845970
Sie sieht die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Stammaktie der AGROB Immobilien AG und EUR 28,00 je Vorzugsaktie vor. Die Annahmefrist dauert vom 25. Oktober 2019 bis zum 22. November 2019.
Auf S. 21 f. der Angebotsunterlage werden als mögliche Strukturmaßnahmen ein aktienrechtlicher Squeeze-out (Schwelle 95 %), ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Schwelle 90 %) sowie ein übernahmerechtlicher Squeeze-out genannt. Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird dagegen ausgeschlossen (S. 22 unten), ebenso ein Delisting.
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