E.ON Verwaltungs SE
Düsseldorf
Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG)
Die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, Deutschland („Bieter“), hat am 27. April 2018 die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der innogy SE, Essen, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der innogy SE (ISIN DE000A2AADD2) („innogy-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 36,76 je Aktie veröffentlicht. Nach Maßgabe von Ziffer 4.1 der Angebotsunterlage wurde die Angebotsgegenleistung auf EUR 37,00 je innogy-Aktie erhöht. Die weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 25. Juli 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland); das Übernahmeangebot kann daher nicht mehr angenommen werden.
Gemäß Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage hat sich der Bieter für den Fall, dass er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen bis zum 31. Dezember 2019 außerhalb der Börse innogy-Aktien erwerben und hierfür wertmäßig eine höhere Gegenleistung als die Angebotsgegenleistung gewähren oder vereinbaren, gegenüber denjenigen innogy-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des § 31 Abs. 5 WpÜG verpflichtet.
Die E.ON SE, eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person, hat am 18. September 2019 außerhalb der Börse in Rahmen eines einheitlichen Erwerbsgeschäft 426.624.685 innogy-Aktien für eine Gegenleistung in Höhe von aufgerundet EUR 37,59 je innogy-Aktie erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 76,79% des Grundkapitals und der Stimmrechte der innogy SE.
Die im Rahmen der vorgenannten Erwerbstransaktion gewährte Gegenleistung je innogy-Aktie übersteigt den Angebotspreis um EUR 0,59. Die Bieterin ist daher nach Maßgabe von Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage i.V.m. § 31 Abs. 5 WpÜG gegenüber den innogy-Aktionären, die das Übernahmeangebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 0,59 je innogy-Aktie verpflichtet, für die das Übernahmeangebot angenommen wurde. Die Gutschrift dieser Geldleistung erfolgt – zusammen mit der oben genannten Angebotsgegenleistung – im Rahmen des Vollzugs des Übernahmeangebots, der voraussichtlich am 26. September 2019 erfolgen wird.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. April 2018 gestattet hat. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.
Essen, 19. September 2019
E.ON Verwaltungs SE
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