BPCE S.A.
Paris, Frankreich
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Squeeze-out der ehemaligen Minderheitsaktionäre der FIDOR Bank AG
In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der FIDOR Bank AG, München, auf die 3F Holding GmbH, München, im Wege des Squeeze-out im Jahr 2018 hat das Landgericht München I (5 HK 3374/18) mit Beschluss vom 28. März 2019 die Anträge von Antragstellern auf Festsetzung der angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. Da gegen den Beschluss keine Beschwerden eingelegt wurden, ist er nunmehr rechtskräftig und wird hiermit von der BPCE S.A., Paris, Frankreich, als Gesamtrechtsnachfolgerin der 3F Holding S.à r.l., Paris, Frankreich, (vormals 3F Holding GmbH, München) gemäß §14 SpruchG bekanntgemacht:
„Landgericht München I
Az. 5HK 3374/18
In dem SpruchverfahrenAz. 5HK 3374/18
1. - 63. (...)
(...)
gegen
3F Holding S.à r.l, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Fourcy, Paris, Frankreich
-Antragsgegnerin-
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Düsseldorf
Gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwältin Bergdolt Daniela A., München
wegen Barabfindung
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Dandorfer nach mündlicher Verhandlung am 28.3.2019 folgenden
(...)
gegen
3F Holding S.à r.l, vertreten durch den Geschäftsführer Pierre Fourcy, Paris, Frankreich
-Antragsgegnerin-
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Düsseldorf
Gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwältin Bergdolt Daniela A., München
wegen Barabfindung
erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Dandorfer nach mündlicher Verhandlung am 28.3.2019 folgenden
Beschluss:
I. Die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als € 13,69 je Aktie der Fidor Bank AG werden zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
III. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Berechnung der von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre geschuldeten Vergütung werden auf € 200.000,-- festgesetzt.“
Paris, im September 2019
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. September 2019
Paris, im September 2019
BPCE S.A.
- Der Vorstand (directoire) -
Quelle: Bundesanzeiger vom 17. September 2019
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen